Prozessrecht und Schiedsverfahrensrecht

Obgleich wir gerichtliche Auseinandersetzungen immer als letztes Mittel zur Durchsetzung Ihrer Interessen ansehen, stehen wir Ihnen im Ernstfall als prozesserfahrene Vertreter zur Seite. Auch vor Gericht verlieren wir dabei Ihre wirtschaftlichen Interessen nicht aus den Augen und arbeiten in jedem Stadium des Prozesses daran, die für Sie wirtschaftlich sinnvollste Lösung herbeizuführen.

Als Alternative zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren bieten sich Schiedsverfahren an. Diese sind oftmals kostengünstiger und zeiteffizienter; darüber hinaus können Sie als Partei von der Fachkompetenz der selbst ausgewählten Schiedsrichter profitieren.

Vor einem Schiedsgericht, sei es vor einem nationalen oder internationalen Spruchkörper, stehen wir Ihnen als Parteivertreter, Schiedsrichter oder auch als Vorsitzender Schiedsrichter zur Verfügung. Unsere Rechtsanwälte, darunter auch eingetragene Mitglieder der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), haben erfolgreich eine Vielzahl von Schiedsverfahren im In- und Ausland – unter anderem nach den Schiedsordnungen der ICC, der AAA, des CEPANI und der DIS – geführt und verfügen daher über langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet.

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