Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Nachfolgeplanung

Wir beraten Sie bei der Erstellung von Testamenten sowie bei Fragen zum Pflichtteilsrecht und zur Nachfolge im privaten und unternehmerischen Bereich. Hier unterstützen wir Sie auch zur vorweggenommenen Erbfolge in Form von Schenkungsverträgen.

Darüber hinaus vertreten wir Sie als Erben im Rahmen von Erbauseinandersetzungen und beraten Sie erb- und erbschaftsteuerrechtlich. Dabei schließen wir schenkungsteuer- und einkommensteuerrechtliche Implikationen in unsere rechtliche Betrachtung mit ein, um für Sie das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen.

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